Verhinderungspflege– nach §39 ( SGB XI – Pflegekasseleistungen):
Arzt- und Behördenbegleitung (Wenn der Pflegeperson verhindert ist)
Arzt- und Behördenbegleitung bei Verhinderung der Pflegeperson / BegleitungenBegleitung zu Behörden- und Arztterminen, Arztbesuche, Arztgespräch, zu einem Treffen oder zu einer Veranstaltung(auch im Auftrag der Angehörigen oder Betreuer)
Wir dürfen Sie selbst nicht fahren, helfen aber gerne bei der Organisation von Fahrdienstleistungen und bei Bedarf begleiten wir Sie dabei. Bei Bedarf Übernahme von Begleitung, Betreuung und kleineren pflegerischen Handreichungen zur Verwirklichung von Erholungs- und Pausenzeiten der Pflegeperson. Jeden Tag leisten Sie eine großartige Arbeit für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen. Damit das so bleibt, nehmen Sie sich eine „Auszeit“. In dieser Zeit kommt eine Mitarbeiterin der Pflegedienst und übernimmt die Begleitungen und/oder Aufsicht und Betreuung Ihres Angehörigen. Wenn die Zeit reicht, erledigt sie dabei Haushaltsarbeiten (KEINE GRUNDREINIGUNG! ), so dass Sie quasi doppelt entlastet sind.