Entlastungsleistungen Duisburg

Entlastungsleistungen– nach §45b ( SGB XI – Pflegekasseleistungen):

  • Besorgungen zur Erleichterung des Alltags / Familienentlastende DiensteBestellen und Holen von Verordnungen – Besorgen von verordneten Rezepte und Medikamenten – Besorgen von externen Verordnungen, individuelle Besorgungen.
  • Familienentlastende Dienste wie zum Beispiel: Beschaffung Rezepte, Medikamente, Verordnungen Anträge, Telefonate im Auftrag führen, Öffnen und Schließen der Rollläden, Entsorgen des Abfalls, Aushändigung des Entlassungsbrief an Hausarzt,faxen von Unterlagen
  • Hilfe bei Anträgen: Beratung, sowie Mithilfe zu Anträgen jeglicher Art (z.B. Pflegegeld, Rezeptgebührenbefreiung, Schwerbehindertenausweis, Antrag auf Pflegestufe, Hilfsmittel)
  • Im Auftrag Anrufe mit Praxen-Krankenhäuser und sonstige Dienstleister, Berichte Faxen
  • Fußpflege , Hausnotruf, Hilfmittel organisieren
  • Kleine Hilfestellungen
  • Demenzcafe Leistungen